{"id":156,"date":"2013-05-10T18:40:03","date_gmt":"2013-05-10T16:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/?page_id=156"},"modified":"2013-05-10T18:40:03","modified_gmt":"2013-05-10T16:40:03","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.srsv.de\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"

\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n

Der am 19.05.1986 gegr\u00fcndete Sch\u00fcler- Ruder- und Segelverein Pl\u00f6n e.V. (SRSV) hat seinen Sitz in Pl\u00f6n.<\/p>\n

\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n

Der SRSV dient der Aus\u00fcbung des Wassersports und der wassersportlichen und k\u00f6rperlichen Ausbildung insbesondere seiner jugendlichen Mitglieder.<\/p>\n

\u00a7 3 Gemeinnutz<\/strong><\/p>\n

Der SRSV verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung.<\/p>\n

\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n

Aktive oder passive – rein f\u00f6rdernde – Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung erworben,\u00a0\u00fcber deren Annahme der Gesamtvorstand entscheidet.<\/i><\/p>\n

Aktive vollberechtigte Mitglieder sind Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres und Erwachsene.<\/p>\n

Aktive jugendliche Mitglieder sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.<\/p>\n

Nat\u00fcrliche oder juristische Personen k\u00f6nnen passive Mitglieder des SRSV werden, wenn sie sich dem Verein verbunden f\u00fchlen.<\/p>\n

\u00a7 5 Stimmrecht<\/strong><\/p>\n

Stimmberechtigt sind alle aktiven vollberechtigten Mitglieder des Vereins; Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nicht bei Abstimmungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und finanzielle Angelegenheiten. Das Stimmrecht kann erst ausge\u00fcbt werden, wenn die Mitgliedschaft mindestens 5 Monate im Verein besteht.<\/p>\n

Minderj\u00e4hrige Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sich bei den Abstimmungen durch\u00a0einen Erziehungsberechtigten vertreten lassen.\u00a0<\/i><\/p>\n

\u00a7 6 Beitr\u00e4ge und sonstige Pflichten<\/strong><\/p>\n

Alle Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit sich aus einer Geb\u00fchrenordnung ergibt, \u00fcber die in der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Mitglieder beschlossen wird.<\/p>\n

Endet die Mitgliedschaft unterj\u00e4hrig, erfolgt keine anteilige R\u00fcckerstattung.<\/p>\n

Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die von den aktiven Mitgliedern zu leistenden Arbeitsstunden, die in einer Arbeitsdienstordnung festgelegt werden. \u00dcber Befreiungen entscheidet der Gesamtvorstand.<\/p>\n

\u00a7 7 Mitgliedschaftsverlust<\/strong><\/p>\n

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss wegen trotz schriftlicher Abmahnung fortgesetzten vereinswidrigen Verhaltens. Das gleiche gilt, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Abmahnung seinen Arbeitsdienst nicht leistet.<\/p>\n

Der jederzeit m\u00f6gliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand. Die Streichung von der Mitgliederliste findet statt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag einen Monat im R\u00fcckstand ist und trotz Mahnung den R\u00fcckstand nicht binnen Monatsfrist ausgleicht.<\/p>\n

\u00a7 8 Organe und Einrichtungen<\/strong><\/p>\n

Organe im Sinne des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Die Organmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. \u00dcber Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr Organmitglieder und aktive Mitglieder des Vereins beschlie\u00dft der Gesamtvorstand.<\/p>\n

Auf Beschluss des Gesamtvorstandes k\u00f6nnen weitere organisatorische Einrichtung, insbesondere Aussch\u00fcsse f\u00fcr besondere Aufgaben, geschaffen werden, die dem Gesamtvorstand zuarbeiten.<\/p>\n

\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n

Die in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Gesamtvorstand einberufen und beschlie\u00dft au\u00dfer in den durch Gesetz bestimmten F\u00e4llen \u00fcber die Beitr\u00e4ge, die Entlastung des Gesamtvorstandes, die Wahl des Gesamtvorstandes und \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen. Die Einladung erfolgt mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen.<\/p>\n

Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder oder wenn dieses im Interesse des Vereins erforderlich ist.<\/p>\n

Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, ersatzweise von einem anderen Mitglied des Gesamtvorstandes geleitet.<\/p>\n

Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wird Antrag auf geheime Abstimmung gestellt, entscheidet \u00fcber diesen Antrag die Mitgliederversammlung.<\/p>\n

Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung kann jedes Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Gesamtvorstand beantragen. Der Versammlungsleiter hat die Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung, die von den Mitgliedern beantragt wurden, bekannt zu geben. Die Versammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Aufnahme von Erg\u00e4nzungen in die Tagesordnung.<\/p>\n

F\u00fcr die Zulassung von Dringlichkeitsantr\u00e4gen zur Beratung und Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Als Dringlichkeitsantr\u00e4ge sind nur solche Antr\u00e4ge zul\u00e4ssig, die ihrer Natur nach nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Satzungs\u00e4nderung, Beitragsanpassung oder Aufl\u00f6sungsantr\u00e4ge sind von dieser Regelung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n

Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, in einer Gesch\u00e4ftsordnung weitere Einzelheiten der Mitgliederversammlung zu regeln.<\/p>\n

\u00a7 10 Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n

Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus:<\/p>\n

dem Vorsitzenden,<\/p>\n

dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/p>\n

dem Kassenwart,<\/p>\n

dem Schriftf\u00fchrer ,<\/p>\n

dem Beisitzer Segeln,<\/p>\n

dem Beisitzer Rudern,<\/p>\n

dem Jugendwart Segeln,<\/p>\n

dem Jugendwart Rudern<\/p>\n

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so k\u00f6nnen die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen benennen. In den ungeraden Jahren werden der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Beisitzer Segeln und der Jugendwart Segeln, in den geraden Jahren der Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer, der Beisitzer Rudern und der Jugendwart Rudern gew\u00e4hlt.<\/p>\n

Der Gesamtvorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind.<\/p>\n

Jugendliche ab 16 Jahren d\u00fcrfen mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten jede Funktion im Gesamtvorstand wahrnehmen, mit Ausnahme der des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassenwartes.<\/p>\n

\u00a7 11 Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB<\/strong><\/p>\n

Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei vollj\u00e4hrige Mitglieder des Gesamtvorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.<\/p>\n

\u00a7 12 Beschlussfassung, Niederschrift<\/strong><\/p>\n

Alle Organe des Vereins fassen ihre Beschl\u00fcsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine anderen Regelungen vorsieht. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht ber\u00fccksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n

Eine Stimmrechts\u00fcbertragung ist ausgeschlossen.<\/p>\n

Alle Beschl\u00fcsse der Organe sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollf\u00fchrer und vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen.<\/p>\n

\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftf\u00fchrer oder von einem von der Versammlung gew\u00e4hlten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.<\/p>\n

\u00a7 13 Vereinsjugend<\/strong><\/p>\n

Die Vereinsjugend soll einen Jugendrat bilden, dessen gleichberechtigte Sprecher die beiden Jugendwarte sind. Der Jugendrat schl\u00e4gt\u00a0die Jugendwarte zur Wahl<\/i>\u00a0im Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n

\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n

\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n

\u00a7 15 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n

Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/p>\n

Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt zwei Jahre.\u00a0Ihre Wahl erfolgt jeweils zeitlich um ein Jahr versetzt.<\/i><\/p>\n

Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal j\u00e4hrlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten vor der Mitgliederversammlung dar\u00fcber einen Bericht.<\/p>\n

\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n

Die Aufl\u00f6sung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n

Falls die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschlie\u00dft, sind im Fall der Aufl\u00f6sung zwei zu w\u00e4hlende Mitglieder des Gesamtvorstandes als Liquidatoren des Vereins bestellt.<\/p>\n

Die Archivunterlagen verbleiben bei dem letztamtierenden Vorsitzenden und sind noch mindestens 10 Jahre aufzuheben.<\/p>\n

Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, wem das Verm\u00f6gen des Vereins zufallen soll.<\/p>\n

\u00a7 17 G\u00fcltigkeit der Satzung, Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n

Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n

Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten zu diesem Zeitpunkt au\u00dfer Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

\u00a7 1 Name und Sitz Der am 19.05.1986 gegr\u00fcndete Sch\u00fcler- Ruder- und Segelverein Pl\u00f6n e.V. (SRSV) hat seinen Sitz in Pl\u00f6n. \u00a7 2 Zweck Der SRSV dient der Aus\u00fcbung des Wassersports und der wassersportlichen und … Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":20,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"nosidebar.php","meta":{"ngg_post_thumbnail":0},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/156"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=156"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/156\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/20"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.srsv.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=156"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}